Allgemeines
Die
nachstehenden Bedingungen regeln das vertragliche
Verhältnis
für die Überlassung und Nutzung des Wartezimmersystems
teleWISion zwischen dem Anbieter (Betreiber) und dem Kunden (Anwender).
Erfolgt im Zeitraum des Bestehens des Nutzungsvertrages ein
Lizenz- bzw. Modulupgrade, so erweitert sich die Gültigkeit des
Vertrages automatisch auch auf die Upgrade-Produkte, ohne dass
hierzu ein separater Vertragsabschluss notwendig ist.
Ergänzend
dazu gelten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Betreibers. Diese können im Internet unter www.wis.at
abgerufen werden.
Falls
das Wartezimmersystem teleWISion i n
einem funktionellen
Verbund mit einer Arztsoftware (z.B. MEDSTAR) eingesetzt
wird, so gelten ergänzend auch die entsprechenden
Nutzungsbedingungen für dieses Produkt.
Vertragsgegenstand
und Rahmenbedingungen
Das
teleWISion Infotainmentsystem, als Teil
des Wartezimmersystems teleWISion, wurde zum zyklischen
und automatisierten Abspielen von vordefinierten Programmen (Playlists)
in Wartezonen, z.B. im Wartezimmer einer Arztpraxis, konzipiert.
Der Anwender kann die Inhalte weitgehend selbst nach seinen
eigenen Wünschen und Erfordernissen gestalten und dabei auch auf
das umfangreiche Angebot von YouTube im Internet (www.youtube.com)
zurückgreifen.
Der
Anwender hat bei der Auswahl des abgespielten Materials darauf
zu achten, dass alle
vorhandenen Lizenzregelungen eingehalten werden
und bestätigt, dass er
den Betreiber des teleWISion Infotainmentsystems bei Lizenz- bzw.
Urheberrechtsverletzungen in jedem Fall schad- und klaglos halten
wird. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber Contentvorschläge
zu Service- bzw. Demonstrationszwecken anbietet. Wir empfehlen,
dass sich der Anwender selbst auf YouTube als Nutzer registriert
um sich auf die von YouTube eingeräumten
Werknutzungsbewilligungen berufen zu können.
Mit
dem teleWISion Infotainmentsystem können auch Informationen über
Produkte und Leistungen eingespielt werden. Der Kunde hat, falls
er Arzt ist, die laut dem Ärztegesetz geltenden Werbebeschränkungen
sowie
den Ärztlichen Verhaltenskodex der Österreichischen Ärztekammer
vom 10.3.2004 zu beachten. Der Arzt wird den Betreiber in jedem Fall schad- und klaglos
halten, sollte er diesbezüglich
verwaltungsstrafrechtlich
oder disziplinarrechtlich in
irgendeiner Weise belangt werden.
Der
Anwender erklärt sich explizit
damit
einverstanden, dass der Betreiber Contentvorschläge
für
das teleWISion Infotainmentsystem anbieten und
diese
automatisch
per Onlinewartung dem Kunden zur Verfügung
stellen
kann. Darüber hinaus stimmt
der Anwender zu, dass der Betreiber periodisch Informationsblöcke im Ausmaß
vom maximal 5 Minuten einspielen darf. Das
Einblendungsintervall kann der Anwender selbst festlegen, die
Einblendung muss aber
mindestens alle 30 Minuten erfolgen.
Wir
empfehlen, zum Abspielen
kein Fernsehgerät mit
eingebautem Tuner zu
verwenden. Falls ein empfangsbereites Gerät eingesetzt
wird, so weisen wir den Anwender explizit darauf
hin, dass in diesem Fall grundsätzlich
eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz besteht. In
jedem Fall wird der Anwender bei einer eventuellen Verletzung
dieser Pflicht den Betreiber des teleWISion Infotainmentsystems
schad- und klaglos halten.
Gewährleistung
und Haftung
Der
Anwender ist
angehalten
das teleWISion Infotainmentsystem zumindest während
seiner regulären Ordinationszeiten in Betrieb zu halten.
Der
Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für einen bestimmten
Erfolg durch
den Einsatz des Systems. Allfällige Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüche des Anwenders, insbesondere für jede
Art von Funktionsstörungen des Wartezimmersystems, werden
ausgeschlossen.
Der
Betreiber ist zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit und
unerlaubter Handlung nur
dann
verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers zurückzuführen ist.
Die Beweislast dafür trägt der Anwender. Eine Haftung für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn
ist ausgeschlossen.
Gebühren
und Nebenkosten
Sämtliche
Kosten
und Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des
Betreibers. Die beiden
Vertragspartner
vereinbaren eine Wertsicherung der vereinbarten
Entgelte nach dem Verbraucherpreisindex
2010. Ausgangsbasis dabei ist der Indexwert vom Oktober
2013. Die jährliche Anpassung
erfolgt jeweils zum Jahresbeginn zu dem für Oktober des Vorjahres
bekannt gegebenen
Indexwert. Die
Zahlungen erfolgen per SEPA-Bankeinzug, wobei die monatlichen Gebühren
jeweils für das gesamte Jahr im Januar (bzw.
erstmalig bei Vertragsbeginn) im Voraus vom Konto des Kunden abgebucht
werden.
Vertragsdauer
Der
Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden und der
ausdrücklichen Annahme durch den Betreiber zustande. Die Annahme
erfolgt durch Zusendung der Auftragsbestätigung vom Betreiber an
den Kunden oder durch faktische Überlassung des teleWISion
Wartezimmersystems durch den Betreiber an den Kunden. Der Vertrag
läuft auf unbestimmte Zeit und
kann jeweils zum Jahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten
schriftlich gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung
ist nicht vorgesehen und ist daher nur aus Kulanz des Betreibers möglich.
Es gilt österreichisches Recht, ausschließlicher Gerichtsstand
ist Wien.
Mündliche
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen keine, allfällige
Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand:
April 2014
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