Allgemeine Bedingungen für die Nutzung und Überlassung des Wartezimmersystems teleWISion.
Ergänzend dazu gelten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers. Diese können im Internet unter www.wis.at abgerufen werden. Falls das Wartezimmersystem teleWISion in einem funktionellen Verbund mit einer Arztsoftware (z.B. MEDSTAR) eingesetzt wird, so gelten ergänzend auch die entsprechenden Nutzungsbedingungen für dieses Produkt. Vertragsgegenstand und Rahmenbedingungen Der Anwender hat bei der Auswahl des abgespielten Materials darauf zu achten, dass alle vorhandenen Lizenzregelungen eingehalten werden und bestätigt, dass er den Betreiber des teleWISion Infotainmentsystems bei Lizenz- bzw. Urheberrechtsverletzungen in jedem Fall schad- und klaglos halten wird. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber Contentvorschläge zu Service- bzw. Demonstrationszwecken anbietet. Wir empfehlen, dass sich der Anwender selbst auf YouTube als Nutzer registriert um sich auf die von YouTube eingeräumten Werknutzungsbewilligungen berufen zu können. Mit dem teleWISion Infotainmentsystem können auch Informationen über Produkte und Leistungen eingespielt werden. Der Kunde hat, falls er Arzt ist, die laut dem Ärztegesetz geltenden Werbebeschränkungen sowie den Ärztlichen Verhaltenskodex der Österreichischen Ärztekammer vom 10.3.2004 zu beachten. Der Arzt wird den Betreiber in jedem Fall schad- und klaglos halten, sollte er diesbezüglich verwaltungsstrafrechtlich oder disziplinarrechtlich in irgendeiner Weise belangt werden. Der Anwender erklärt sich explizit damit einverstanden, dass der Betreiber Contentvorschläge für das teleWISion Infotainmentsystem anbieten und diese automatisch per Onlinewartung dem Kunden zur Verfügung stellen kann. Darüber hinaus stimmt der Anwender zu, dass der Betreiber periodisch Informationsblöcke im Ausmaß vom maximal 5 Minuten einspielen darf. Das Einblendungsintervall kann der Anwender selbst festlegen, die Einblendung muss aber mindestens alle 30 Minuten erfolgen. Wir empfehlen, zum Abspielen kein Fernsehgerät mit eingebautem Tuner zu verwenden. Falls ein empfangsbereites Gerät eingesetzt wird, so weisen wir den Anwender explizit darauf hin, dass in diesem Fall grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz besteht. In jedem Fall wird der Anwender bei einer eventuellen Verletzung dieser Pflicht den Betreiber des teleWISion Infotainmentsystems schad- und klaglos halten. Gewährleistung und Haftung Der Betreiber ist zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung nur dann verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers zurückzuführen ist. Die Beweislast dafür trägt der Anwender. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Gebühren und Nebenkosten Vertragsdauer Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen keine, allfällige Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Stand: April 2014 |